Steine, Fliesen, Beton mit Eisen, Estrich, Putz, Erde, Sand, Schotter, Straßenaufbruch, Pflastersteine, Kies
Baustoffe auf Gipsbasis, Steine, Beton, Kies, Putz, Fliesen, Erde, Sand, Leichtbausteine, Glas und Rigips ohne Fremdstoffe
Asbesthaltige Materialien dürfen nur in speziellen
Big Bag's verpackt transportiert werden.
(Big Bag's sind bei uns erhältlich)
Bitte Lassen Sie sich unbedingt durch uns beraten, da der Umgang mit Asbest von Fachfirmen ausgeführt werden soll.
Sperrmüll, Fußböden, Baustellenmischabfälle sofern sie
brennbar sind, Strauchwerk, Holz und sonstige brennbare
Abfälle, Folien, Papier etc.
Glaswolle, Mineralfaser, KMF muss eingepackt sein in
PE - Säcke oder Big Bag's
(Säcke/Big Bag's sind bei uns erhältlich)
Muss frei von Fremdstoffen sein, aber mit
Styropor oder Kork.
Unbehandeltes Holz, Verpackungsholz und andere
Massivhölzer
Gestrichenes/lackiertes Holz, beschichtete Spanplatten
PVC frei, Holztüren-/rahmen, Möbelholz
Holz mit schädlichen Verunreinigungen
Holz mit zu großen Fremdanteilen wie Farben, Lacken,
Schalölen; Zäune und sonstige druckimprägnierte
Gartenhölzer, angebranntes und verfaultes Holz,
Bahnschwellen (nur nach Voranmeldung)
Abfälle aus Gartenanlagen wie Strauchwerk, Gras, Laub,
Bäume, Tannen, etc. Grasnarbe und Wurzeln ohne Boden
Wenn die oben genannten Abfallarten gemischt werden,
wie z.B. Bauschutt oder Erde mit brennbaren Abfällen.
Auch geringe Vermischungen können zu der Abrechnung als Mischmüll führen, bitte lassen Sie sich im Zweifel unbedingt durch uns beraten Telefon 0521 / 43 20 20.
Unmengen von Daten werden in unserer Informationsgesellschaft täglich gesammelt. Hierbei geht es nicht selten um personenbezogene und betriebsinterne Daten. Oft müssen diese bis zum Ablauf von Aufbewahrungsfristen archiviert werden. Doch was passiert dann mit diesen Daten?
Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) schreibt vor, dass personenbezogene Daten nach dem rechtmäßigen Gebrauch gelöscht bzw. vernichtet werden. Ebenso sollten Sie auch mit betriebsinternen Unterlagen und Datenträgern verfahren. Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit sensiblen Daten.
Zum Sammeln von alten Akten, Disketten und Magnetbändern stellen wir Ihnen geschlossene Sicherheitsbehälter zur Verfügung. Der Transport zur Vernichtungsanlage erfolgt durch unser nach BDSG verpflichtetes Personal in einem verschlossenen Fahrzeug.
Vom Befahren der gesicherten Entladeschleuse bis zur Vernichtung der Akten und Datenträger nach BDSG wird alles protokolliert und Sie erhalten von uns einen schriftlichen Vernichtungsnachweis.
Überzeugen Sie sich von unseren hohen Sicherheitsstandards und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Zeitungen, Zeitschriften, Kartons, Pappverpackungen, Prospekte, Papiertüten, saubere Papierservietten, Büropapier, Kataloge.
Was versteht man unter Sonderabfall?
Die Antwort auf diese Frage ist nicht so einfach, da der Gesetzgeber den Begriff Sonderabfall gar nicht verwendet. Statt dessen ist im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von "gefährlichen Abfällen" die Rede.
§ 15 Abs. 3 Satz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bildet die Grundlage, wonach die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, sprich Kommunen, solche Abfälle von ihrer Beseitigungspflicht teilweise ausnehmen können, die "nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können". Durch die Herausnahme dieser Abfälle aus der kommunalen Hausmüllentsorgung sind die Besitzer selbst zu einer ordnungsmäßen Entsorgung verpflichtet.
Im Europäischen Abfallkatalog stehen unter den gefährlichen Abfällen Dinge wie: ölverschmierte Putzlappen, Spraydosen, Batterien und Altöl, aber vor allem auch Abfälle, die in der Industrie anfallen. Hierunter fallen zum Beispiel Beizen, Säuren und Laugen, Ölschlämme, Farbreste und Lacke, verunreinigte Lösungsmittel und Galvanik-Schlämme. Durch diese Aufzählung wird deutlich, was Sonderabfall der Sache nach ist: besonders schadstoffhaltige Rückstände in fester, pastöser oder flüssiger Form.
Abfalllösungen-Sonderabfall
Was muss ich bei der Entsorgung beachten?
Entscheidend ist, dass Sie als Abfallerzeuger dem Gesetzgeber gegenüber für die gesetzeskonforme Entsorgung und deren Nachweis verantwortlich sind.
Da mitunter viele Formalitäten zu beachten sind, helfen wir Ihnen gerne bei der Erledigung. Dazu ist es aber notwendig, dass wir möglichst detaillierte Informationen über den zu entsorgenden Abfall von Ihnen erhalten.
Zum Beispiel:
Auf der Basis dieser Informationen kann die AVV Nr. (Abfallschlüsselnummer in der Abfallverzeichnis-Verordnung) ermittelt und nach dem besten Entsorgungsweg gesucht werden.
Weiterhin ist zu klären, ob uns für diese Abfallart bereits ein SN (Sammelentsorgungs-Nachweis) vorliegt, oder ob ein EN (Einzelentsorgungs-Nachweis) für diesen Abfall oder aufgrund der Menge erstellt werden muss.
Von uns als Transporteur ist dann noch sicherzustellen, dass die Transportvorschriften für Ihren Abfall eingehalten werden.
Von uns als zertifiziertem Entsorgungsfachbetrieb erhalten Sie zur Nachweisführung folgende Papiere:
» PDF-Download
Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben, rufen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.
Tel.: 05 21 / 43 20 20
Sollte sich nach dem Abkippen herausstellen, dass unter der Oberfläche auch nur geringe Anteile anderer Abfallarten enthalten sind, erfolgt ein nicht unerheblicher Rechnungsaufschlag. Wir bitten Sie dringend sich daran zu halten.
Fischer Abfallentsorgung GmbH
Driburger Straße 15
33647 Bielefeld
Telefon 05 21 / 43 20 20
Telefax 05 21 / 43 20 80
info∂fischer-abfall.de
www.fischer-abfall.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 07.00 bis 17.45 Uhr
Samstag: 07.00 bis 11.45 Uhr
» Laden Sie sich hier unser Überwachungszertifikat Entsorgungsfachbetrieb herunter
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